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Vertragsgrundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rahmenbedingungen für die aktuell angebotenen Dienstleistungen von Shaaban Facility Management.

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Dienstleistungen und Beauftragungen

Diese AGB regeln die vertraglichen Grundlagen für die derzeit angebotenen Leistungen von Shaaban Facility Management. Sie orientieren sich an einem realen Facility-Management- und Dienstleistungsbetrieb mit individueller Anfrage, Abstimmung, Terminplanung und Ausführung. Datenschutz, Widerruf und Anbieterkennzeichnung werden in gesonderten Rechtstexten geregelt.

1 Überblick

Geltungsbereich Anbieter Leistungen Anfrage & Vertrag Mitwirkung Termine Preise Leistungsfeststellung Haftung Portal Schlussbestimmungen

Maßgeblich sind die aktuell angebotenen Leistungen, die konkrete Beauftragung und die tatsächliche betriebliche Abwicklung. Zukünftige Portalmodule oder weitergehende digitale Prozesse werden hier nicht vorschnell als verbindlicher Vertragsbestandteil festgeschrieben.

2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Shaaban Facility Management und seinen Kunden über die aktuell angebotenen Dienstleistungen in den Bereichen Objektbetreuung, Schadenmanagement, Instandhaltung, Renovierung, Gebäudebetreuung und ergänzende Facility-Management-Services sowie über damit zusammenhängende Koordinations-, Dokumentations- und Unterstützungsleistungen.

Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Individuelle Abreden, Angebote, Auftragsbestätigungen oder sonstige ausdrücklich bestätigte Vereinbarungen gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

3 Vertragspartner / Anbieter

Unternehmen
Shaaban Facility Management
Inhaber
Salah Aldeen Shaaban
Anschrift
Wildermannstr. 7
45659 Recklinghausen
Deutschland
Telefon
0173 851 7737
E-Mail
info@shaaban-fm.de
Website
shaaban-fm.de
USt-IdNr.
DE460252528

Weitere Pflichtangaben zur Anbieterkennzeichnung enthält das Impressum.

4 Art und Umfang der Leistungen

Die Leistungen werden regelmäßig auf Grundlage einer Anfrage, einer Beschreibung des Anliegens, übermittelter Unterlagen, Fotos, Objektangaben, einer Besichtigung oder einer sonstigen individuellen Abstimmung geplant und ausgeführt. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, einer Terminabstimmung oder einer sonstigen eindeutigen Vereinbarung in Textform.

Erste Einschätzungen, Zeit- oder Aufwandsschätzungen und Hinweise zur voraussichtlichen Ausführung dienen der Vorbereitung des Auftrags. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  • Typische Leistungsbezüge: Objektbetreuung, Schadensmanagement, Instandhaltung, Koordination von Maßnahmen, Renovierungs- und Serviceleistungen im vereinbarten Umfang.
  • Objektbezug: Maßgeblich sind die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort, die Zugänglichkeit, der Zustand des Objekts und die vollständigen Angaben des Auftraggebers.
  • Gesetzliche Grenzen: Leistungen, die besonderen fachrechtlichen Vorgaben unterliegen, werden nur im zulässigen Rahmen übernommen oder – soweit vereinbart – über entsprechend berechtigte Fachbetriebe koordiniert.

5 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

Kontaktaufnahmen über die Website, per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder über aktuell bereitgestellte Portal-Funktionen stellen grundsätzlich noch keinen Vertragsschluss dar. Sie dienen zunächst der Anfrage, Schadensmeldung, Terminabstimmung, Angebotsvorbereitung oder sonstigen Abstimmung.

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande, wenn ein Angebot angenommen, eine Beauftragung ausdrücklich bestätigt, ein Termin mit eindeutig festgelegtem Leistungsumfang verbindlich zugesagt oder eine Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers begonnen wird und Umfang sowie Vergütung hinreichend bestimmbar sind.

Die Registrierung eines Kontos, die Übermittlung einer Schadensmeldung oder die Bereitstellung von Unterlagen über digitale Wege ersetzt für sich genommen keine gesonderte Vereinbarung über den konkreten Leistungsumfang.

6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Hierzu gehören – je nach Leistung – insbesondere Objektangaben, Ansprechpartner vor Ort, Schadensbeschreibungen, Fotos, Freigaben, Zugangs- und Erreichbarkeitsinformationen sowie Hinweise auf bekannte Besonderheiten oder Risiken.

  • Zutritt: Erforderliche Zugänge, Schlüssel, Ansprechpartner oder sonstige Zugangsmöglichkeiten sind rechtzeitig bereitzuhalten.
  • Entscheidungen und Freigaben: Notwendige Entscheidungen, Rückmeldungen und Freigaben sind ohne vermeidbare Verzögerung zu erteilen.
  • Folgen fehlender Mitwirkung: Verzögerungen, zusätzliche Wege, Wartezeiten oder Mehraufwand, die aus fehlender Mitwirkung entstehen, können – soweit rechtlich zulässig und sachlich nachvollziehbar – gesondert berücksichtigt werden.

7 Termine, Ausführung und Verzögerungen

Termine werden im Regelfall individuell abgestimmt. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Andernfalls handelt es sich um geplante oder voraussichtliche Ausführungszeiten.

Die Ausführung kann insbesondere von der tatsächlichen Situation vor Ort, der Verfügbarkeit von Materialien, dem Zugang zum Objekt, der Mitwirkung des Auftraggebers, Witterungseinflüssen, behördlichen Anforderungen oder Leistungen Dritter abhängen.

Soweit Verzögerungen nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, verschieben sich vereinbarte Ausführungsfristen in angemessenem Umfang. Über absehbare wesentliche Änderungen wird der Auftraggeber nach Möglichkeit informiert.

8 Preise, Abrechnung und Fälligkeit

Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der bestätigten Abstimmung, einer vereinbarten Stunden- oder Pauschalvergütung oder – soweit einschlägig – aus der Rechnung. Ob Preisangaben als Brutto- oder Nettobeträge zu verstehen sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Dokument.

Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die bei Auftragserteilung noch nicht absehbar waren oder nachträglich beauftragt werden, können gesondert vergütet werden. Dies gilt insbesondere bei erweitertem Leistungsumfang, Zusatzfahrten, zusätzlichem Materialbedarf oder objektbedingtem Mehraufwand.

  • Rechnungsstellung: Die Abrechnung kann je nach Leistung als Abschlags-, Teil- oder Schlussrechnung erfolgen.
  • Zahlungsfrist: Maßgeblich ist die jeweils im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist. Fehlt eine gesonderte Angabe, ist die Rechnung nach Zugang ohne unangemessene Verzögerung zu begleichen.
  • Vorauszahlungen: Bei größeren, materialintensiven oder terminlich gebundenen Aufträgen können angemessene Voraus- oder Abschlagszahlungen vereinbart werden.

9 Leistungsfeststellung und Mängelhinweise

Soweit die Art der vereinbarten Leistung eine Abnahme, Leistungsfeststellung oder zeitnahe Prüfung sachgerecht erscheinen lässt, soll der Auftraggeber die ausgeführte Leistung nach Fertigstellung oder nach Mitteilung der Einsatzbeendigung innerhalb angemessener Frist prüfen und erkennbare Abweichungen oder Mängel möglichst unverzüglich mitteilen.

Bei laufenden oder wiederkehrenden Leistungen gilt Entsprechendes für erkennbare Beanstandungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Leistungszeitraum. Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte bleiben unberührt.

10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Eine weitergehende Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

11 Höhere Gewalt und sonstige unverschuldete Hindernisse

Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen und die Ausführung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen zu einer angemessenen Anpassung von Terminen und Abläufen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterung, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Versorgungsleistungen, unvorhersehbare Materialengpässe, Streiks oder vergleichbare Umstände.

Dauern solche Hindernisse länger an oder machen sie die Ausführung dauerhaft unzumutbar, werden die Parteien den weiteren Ablauf sachgerecht abstimmen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

12 Kommunikation, Unterlagen und Dokumentation

Zur Vorbereitung, Koordination und Durchführung von Aufträgen können Abstimmungen, Terminbestätigungen, Fotos, Objektunterlagen, Protokolle, Leistungsnachweise oder sonstige begleitende Unterlagen verwendet und ausgetauscht werden. Dies gilt nur im für das jeweilige Vertragsverhältnis erforderlichen Umfang.

Vertraglich maßgeblich bleiben die jeweils konkret getroffenen Vereinbarungen. Datenschutzrechtliche Fragen richten sich ausschließlich nach der gesonderten Datenschutzerklärung.

13 Portal-Bezug und digitale Bereitstellung

Soweit aktuell angeboten, kann das Portal unter portal.shaaban-fm.de unterstützend für Login, die Übermittlung von Anfragen oder Schadensmeldungen, die Bereitstellung von Unterlagen oder die Einsicht in vorgangsbezogene Informationen genutzt werden.

Der genaue Funktionsumfang kann sich technisch und organisatorisch weiterentwickeln. Aus der bloßen Bereitstellung einzelner Portal-Funktionen folgt kein über den konkret vereinbarten Auftrag hinausgehender vertraglicher Anspruch auf bestimmte künftige Module, Darstellungsformen oder Workflows.

Das Portal dient derzeit als unterstützender Kommunikations- und Bereitstellungsweg. Maßgeblich für den Vertragsinhalt bleiben Angebot, Beauftragung, Bestätigung und die sonstige konkrete Abstimmung im Einzelfall.

14 Schlussbestimmungen

Soweit Verbrauchern bei bestimmten Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, ergeben sich die Einzelheiten aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Weitere Informationen zur Anbieterkennzeichnung und zum Datenschutz ergeben sich aus dem Impressum und der Datenschutzerklärung.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts unberührt. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift.

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